Erasmus+

Checkliste


Bewerbungsformular (pdf)
Sie haben die Möglichkeit, sich für max. drei Partnerhochschulen. Eine solche Mehrfachbewerbung kann Ihre Chancen erhöhen. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung auf Ihre Erstwahl aus. Bitte achten Sie darauf, dass die Bewerbungsvoraussetzungen auch für Ihre Zweit- und Drittwahl erfüllt sind (z.B. Sprachvoraussetzungen, Fächerangebot).

Grant Argreement (pdf)
Das Grant Agreement ist die vertragliche Grundlage für Ihre Erasmus-Förderung. Die im Grant Agreement angegebene mögliche Aufenthaltsdauer umfasst einen Zeitrahmen, in dem Ihnen eine Erasmus-Förderung für max. 120 bzw. max. 270 Tage bewilligt wird, auch wenn Ihr studienbedingter Auslandsaufenthalt länger dauern sollte. Die endgültige Förderhöhe wird jedoch anhand Ihres am Ende des Auslandsstudiums einzureichenden Confirmation of Stay bestimmt.

Falls zutreffend:

Ehrenwörtliche Erklärung für TOP UPS/strong>< (pdf)
Die ehrenwörtliche Erklärung muss zusammen mit dem Grant Agreement eingereicht werden.

Ehrenwörtliche Erklärung für GREEN TRAVEL (pdf)
Die ehrenwörtliche Erklärung muss zusammen mit dem Grant Agreement eingereicht werden.

Learning Agreement (Before the Mobility; During the Mobility)

  • Before the Mobility
    Im Learning Agreement werden die Kurse eingetragen, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten und, wie diese Ihnen nach Rückkehr an der HBKsaar unter den im Learning Agreement genannten Bedingungen anerkannt werden. Es ist Bestandteil Ihres Grant Agreements. Das Learning Agreement muss verpflichtend in elektronischer Form als „Online Learning Agreement“ (OLA) abgeschlossen werden. Wir empfehlen ein Studienprogramms von mind. 20 ECTS pro Semester. Bei einem geplanten Studienumfang von weniger als 15 ECTS pro Semester kann keine Förderung über das Erasmus+ Programm erfolgen!
    Das Learning Agreement muss vor Beginn des Auslandsstudienaufenthaltes erstellt und von allen drei beteiligten Parteien (Ihnen, der HBKsaar und der Gasthochschule) unterzeichnet werden. Erst nach Vorliegen des Learning Agreements Before the Mobility zusammen mit Ihrem Grant Agreement und ggf. Online-Sprachtestergebnis (kein Nachweis nötig) erhalten Sie die 1. Rate der Erasmus-Förderung.

  • During the Mobility
    („Apply Changes“): Änderungen am ursprünglich vereinbarten Studienprogramm können innerhalb von 4 Wochen nach regulärem Semesterbeginn beantragt und genehmigt werden. Bitte achten Sie darauf, auch die Änderungen am Learning Agreement, fristgerecht innerhalb der ersten 5-7 Wochen des Aufenthalts, abzeichnen zu lassen!

Confirmation of Arrival (pdf)
Lassen Sie sich innerhalb der ersten Tage Ihre Einschreibung von der Gastuniversität bestätigen und schicken Sie das Formular an das International Office der HBKsaar.

Confirmation of Stay (pdf)
Das Confirmation of Stay wird am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes von Ihrer Gasthochschule ausgestellt. Das Dokument muss die taggenaue Dauer Ihres Studienaufenthaltes enthalten. Die Daten sind die Grundlage für die abschließende Berechnung des Förderzeitraums.

Transcript of Records
Nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums muss Ihre Gasthochschule ein Transcript of Records ausstellen. In diesem Dokument sind alle von Ihnen an der Gasthochschule tatasächlichen eingetragen. Reichen Sie bitte eine Kopie des Transcript of Records ein. Das Dokument benötigen Sie für die Anerkennung der Studienleistungen an der HBKsaar.

Obligatorischer Online-Sprachtest 
Alle Teilnehmenden an Erasmus+ Auslandsstudienaufenthalten (ausgenommen Muttersprachler*innen), die eine der offiziellen EU-Amtssprachen alsHauptunterrichtssprache verwenden (d.h. der Test ist nicht zwingend in der Landessprache)sind verpflichtet, vor dem Auslandsaufenthalt an einem Online-Sprachtest zur Bewertung ihres Sprachniveaus teilzunehmen. Nach dem Test erhalten Sie Zugriff auf kostenlose Online-Sprachkurse, so in „Ihrer“ Sprache vorhanden. Das Sprachkursangebot wird nach und nach ausgebaut.

EU Survey
Der EU Survey ist ein Online-Fragebogen der EU-Kommission zur Evaluierung des Programms. Der Link hierzu wird Ihnen unmittelbar nach Ende Ihres Aufenthalts Sie erhalten die 2. Erasmus-Rate dann vorbehaltlich dessen, dass Sie die Umfrage ausfüllen.

Erfahrungsbericht
Zusätzlich zum EU-SURVEY ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen. Hierzu finden Sie Informationen im Leitfaden Erfahrungsbericht (pdf).

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