Studieren im europäischen Ausland

ERASMUS+ Studium


Was ist ein ERASMUS+ Studium

Studierende erhalten durch Erasmus+ die Möglichkeit für ein oder zwei Semester an einer europäischen Hochschule zu studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Das Programm ermöglicht Ihnen Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten. Insgesamt können Studierende in jedem Studienzyklus (Bachelor, Diplom,Master) mehrfach, und insgesamt bis zu zwölf Monate gefördert werden.

 

Wo kann ich hin?

Erasmus+ Aufenthalte werden in allen teilnehmenden Programmländern gefördert. Dies sind im akademischen Jahr 2023/2024 alle 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie das Vereinigte Königreich, Norwegen, Island, Liechtenstein,  und die Türkei. Die HBKSaar besitzt derzeit Erasmus+ Verträge mit ca. 30 Hochschulen in den  teilnehmenden Ländern.

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie müssen...

  • bei Antritt des Auslandsaufenthaltes zwei Fachsemester abgeschlossen haben (im Master ab 1. Semester möglich)
  • regulär und ohne Befristung an der HBKsaar eingeschrieben sein
  • die Unterrichtssprache der Partnerhochschule mind. auf Mittelstufenniveau (B1) beherrschen

Ihr Aufenthalt muss...

  • an einer der Erasmus+ Partnerhochschulen stattfinden, welche eine gültige bilaterale Vereinbarung mit der HBKsaar besitzt
  • mindestens 3 und maximal 12 Monate dauern

 

Bilaterale Vereinbarung

Die Grundlage für die ERASMUS-Hochschulkooperationen sind vertragliche Regelungen („bilaterale Vereinbarungen“) zwischen jeweils zwei europäischen Partnern.  In diesen bilateralen Vereinbarungen werden die Anzahl der Studierenden sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte festgelegt. An beiden Partnerhochschulen gibt es ERASMUS-Programmkoordinatoren, die den Austausch fachlich betreuen und koordinieren. (siehe Liste der Partnerhochschulen)

 

Kriterien zur Vergabe der Studienplätze

Die Vergabe der Studienplätze wird vom International Office vorgenommen. Auswahlkriterien können u.a. sein: Studienfortschritt, Studienleistungen, persönliches Gespräch. Bei Flexibilität in der Wahl der Partnerhochschule können in der Regel die meisten Bewerbungen berücksichtigt werden.

 

Bewerbungszeiträume

  • 1. Januar bis 31. März für das darauf folgende Wintersemester
  • 1. Juli bis 30. September für das darauf folgende Sommersemester 

 

Welche Vorteile habe ich?

  • Vereinfachtes Zulassungsverfahren und Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  •  Erleichterung der Anerkennung von Studienleistungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Finanzielle Förderung während des Aufenthaltes. Je nach Zielland werden unterschiedliche Stipendiensätze gezahlt (Gruppe 1 bis 3 absteigend):

Ländergruppe 1

  • Programmländer mit hohen Lebenshaltungskosten
    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 
    600 EUR / Monat

Ländergruppe 2

  • Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten
    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
    540 EUR / Monat

Ländergruppe 3

  • Programmländer mit niedrigen Lebenshaltungskosten
    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
    490 EUR / Monat

 
Austauschmaßnahmen mit der Schweiz laufen nicht über das ERASMUS+ Programm, sondern werden komplett von der Schweiz finanziert (Swiss Mobility Programm)

 

Zusatzförderung,  sog.  SOCIAL TOP UPS

Für Teilnehmer*innen  mit geringeren Chancen: 250 EUR/Monat

  • Studierende mit einer Behinderung ab GdB20 oder chronischer Erkrankung
  • Studierende mit Kind
  • Erstakademiker*innen
  • Erwerbstätige Studierende

Für nachhaltiges Reisen, „GREEN TRAVEL“: 50 EUR einmalig

Die unterschiedlichen Social Top-Ups sind nicht miteinander kombinierbar und akkumulierbar! Eine Kombination mit Green Travel ist dagegen möglich. 
Wenn Sie an eine von der Social Tops Anspruch haben, reichen Sie bitte die entsprechende Ehrenwörtliche Erklärung und geeignete Nachweise.

 

Wie und wann wird das ERASMUS+-Stipendium berechnet?

Das Stipendium berechnet sich nach der individuellen Aufenthaltsdauer sowie der national festgelegten Förderratender EU.  Die voraussichtliche Stipendienhöhe wird im Grant Agreement festgelegt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten:

  • Die erste Rate in Höhe von 70 % der Gesamtfördersumme wird zu Beginn der Mobilität bezahlt
  • Die zweite Rate in Höhe von 30 % wird nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes und nach Eingang der vollständigen Abschlussunterlagen ausgezahlt.

 

Kontakt DAAD

Weitergehende Informationen zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD).
Homepage: eu.daad.de

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