Wissenswertes


Auslands-BAföG


Sie sollten, auch wenn Sie kein Inlandsbafög bekommen, einen Antrag auf Auslandsbafög stellen: Der Mehrbedarf bei einer Ausbildung im Ausland kann es möglich machen, dass auch Studierende gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten. Zuständig hierfür sind besondere, von den Bundesländern bestimmte Ämter. Auf der Website www.auslandsbafoeg.de unter „Antragstellung“ finden Sie das Amt, das für Ihr Gastland zuständig ist.

Die Stipendienleistungen werden nicht auf die Auslands-BAföG-Leistungen angerechnet. Die Leistungen der BAföG-Auslandsförderung werden 50% als Zuschuss und 50% als zinsloses Darlehen gewährt.

 

 

Sprachkenntnisse


Für die Anmeldung als Erasmus-Student an der Partnerhochschule sind keine Sprachtests/Sprachzeugnisse erforderlich. Jedoch liegt es in dem Ermessen der Programmbeauftragten, ob und welchem Umfang Sie den Nachweis von Sprachkenntnissen von den Bewerbern fordern.

Es liegt jedoch im Interesse und in der Verantwortung jedes einzelnen Bewerbers, sich sprachlich ausreichend auf den Auslandsaufenthalt vorzubereiten: die notwendigen Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache sollen vorhanden sein, damit man die Lehrveranstaltungen folgen kann.

Nutzen Sie das Angebot des Sprachzentrums der Universität des Saarlandes.

Viele Universitäten bieten vor Semesterbeginn einen Sprachkurs für Erasmus-Studenten. Die Teilnahme an diesem Sprachkurs wird bei der Berechnung der Fördermonate der Mobilitätsbeihilfe mit angerechnet.

Für viele selten gelehrte Sprachen (dazu gehören z.B. italienisch, dänisch). Weitere Informationen zu den EILCs, insbesondere die aktuellen Kursangebote, finden Sie hier.

 

 

Krankenversicherung


Mit der ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. ERASMUS-Studierende müssen selbst für die Dauer ihres Auslandsaufenthalts für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge tragen.

 

Für gesetzlich Versicherte gilt:

Mit den meisten Ländern der EU bestehen Sozialversicherungsabkommen. Das heißt, sofern Sie an der HBKsaar immatrikuliert bleiben, behalten Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bei und nehmen zu einem Studienaufenthalt innerhalb der EU die EHIC (European Health Insurance Card) Ihrer Krankenversicherung mit. Diese Karte garantiert Ihnen im Gastland medizinische Grundversorgung im Krankheitsfall.

Infos zur EHIC

 

Für privat Versicherte gilt:

Bitte prüfen Sie, ob Sie bereits einen Tarif haben, der Krankenversorgung bei Auslandsaufenthalten mit einschließt. Häufig gilt allerdings ein eingeschlossener Versicherungsschutz im Ausland nur für Urlaubsreisen und nicht länger als eine gewisse Zeit (z.B. sechs Wochen). Ist letzteres der Fall, muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

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